Zum Inhalt springen
Staatlich befugter und beeideterZivilingenieur für Maschinenbau

CE & Cybersecurity

Maschinen aus China importieren: CE und Sicherheit vor dem Kauf klären

Sie möchten eine Maschine aus China in die Schweiz oder nach Liechtenstein importieren?

Ich prüfe die vorhandenen Sicherheits- und Konformitätsunterlagen, bewerte den technischen Handlungsbedarf und unterstütze Sie bei den Anforderungen für Ihren vorgesehenen Einsatz- und Absatzmarkt. Ein CE-Zeichen allein belegt nicht, dass die Maschine alle Anforderungen erfüllt. Idealerweise klären wir das vor Bestellung und Versand – damit erforderliche Anpassungen frühzeitig beim Lieferanten berücksichtigt werden.

Maschinenimport prüfen lassen

Typische Anlässe

  • Kauf einer Maschine direkt bei einem Hersteller in China
  • Unklare oder unvollständige CE-Unterlagen des Lieferanten
  • Maschine wurde bereits geliefert und soll in Betrieb gehen
  • Weiterverkauf oder Integration einer importierten Maschine

Für wen

  • Unternehmen, die Maschinen direkt aus China beziehen
  • Technischer Einkauf
  • Betreiber beim Import für den Eigengebrauch
  • Maschinenhändler und Integratoren

Leistungsumfang

  • Maschine, Verwendungszweck und Zielmarkt klären
  • Lieferantendokumentation und Konformitätserklärung sichten
  • Technische Bewertung von Schutzkonzept und Steuerung
  • Anforderungen für Bestellung und Lieferantenabstimmung strukturieren
  • Erforderliche Messungen und Prüfungen nach konkretem Auftrag

Ergebnisse & Unterlagen

  • Dokumentenprüfung
  • Anforderungs- und Abweichungsliste
  • Technische Bewertung
  • Massnahmenplan
  • Unterstützung bei Risikobeurteilung und Dokumentation
  • Koordination erforderlicher Partnerprüfungen

Vor Bestellung und Versand

  • Maschine, Verwendungszweck und Zielmarkt klären
  • Lieferantendokumentation sichten
  • Vorhandene Konformitätserklärung und technische Angaben prüfen
  • Anforderungen an Schutzkonzept, Steuerung und Dokumentation bestimmen
  • Anforderungen für Bestellung und Lieferantenabstimmung strukturieren

Vorhandene CE-Unterlagen bewerten

  • Bezieht sich die Erklärung auf die konkrete Maschine?
  • Sind die einschlägigen Rechtsvorschriften nachvollziehbar berücksichtigt?
  • Sind Betriebsanleitung und erforderliche Nachweise vorhanden?
  • Stimmen Dokumentation und tatsächliche Ausführung überein?
  • Welche Unterlagen oder technischen Massnahmen fehlen?

Die Dokumentenprüfung zeigt, wo Unterlagen fehlen oder nicht passen. Wie sicher die Maschine tatsächlich ist, klärt die technische Bewertung.

Technische Bewertung

  • Mechanische und elektrische Gefährdungen
  • Schutzmassnahmen und sicherheitsbezogene Steuerungen
  • Cybersecurity bei relevanten Schnittstellen
  • Erforderliche Messungen und Prüfungen nach konkretem Auftrag
  • Dokumentierte Abweichungen und priorisierte Massnahmen

Maschine bereits importiert?

  • Ausgangslage und vorhandene Unterlagen erfassen
  • Technischen Handlungsbedarf bewerten
  • Erforderliche Massnahmen planen und koordinieren

Auch nach der Lieferung lässt sich der Handlungsbedarf strukturiert klären. Eine nachträgliche „CE-Zertifizierung“ auf Knopfdruck gibt es nicht – wohl aber einen klaren Weg zu den fehlenden Nachweisen.

Pflichten beim Import

  • Hersteller, Einführer, Bevollmächtigter und Betreiber unterscheiden
  • Schweiz, Liechtenstein (EWR) und EU getrennt betrachten
  • Pflichten anhand Rechtsgrundlage, tatsächlicher Rolle und vorhandener Konformität ableiten

Welche Pflichten Sie treffen, hängt davon ab, wo die Maschine eingesetzt oder verkauft wird und welche Rolle Sie dabei einnehmen. Für die Schweiz gelten die schweizerischen Vorschriften zur Produkte- und Maschinensicherheit, für Liechtenstein das übernommene EWR-Recht. Ein CE-Aufkleber oder ein beliebiges Zertifikat allein genügt nicht.

Für eine erste Einschätzung hilfreich

  • Angebot oder Datenblatt der Maschine
  • Konformitätserklärung und Betriebsanleitung des Lieferanten
  • Vorgesehener Einsatzort und Verwendungszweck
  • Geplanter Liefertermin

Ich kläre die massgeblichen Anforderungen anhand Ihres Zielmarkts, Ihrer Rolle und des geplanten Inverkehrbringens und leite daraus die erforderlichen Schritte ab.

Ablauf

  1. 1

    Anliegen und Ziel klären

    Kurzes Gespräch zu Fragestellung, Umfang und Zeitrahmen.

  2. 2

    Unterlagen und Ausgangssituation erfassen

    Vorhandene Dokumente, Daten und die Situation vor Ort strukturiert aufnehmen.

  3. 3

    Planung, Untersuchung oder Schulung durchführen

    Planen, prüfen, messen und bewerten – oder Wissen praxisnah vermitteln.

  4. 4

    Ergebnisse und nächste Schritte besprechen

    Nachvollziehbare Unterlagen und klar priorisierte Massnahmen.

Häufige Fragen

Reicht ein CE-Zeichen auf einer Maschine aus China?

Nein. Das CE-Zeichen ist die Erklärung des Herstellers, dass er die Anforderungen erfüllt. Ob das zutrifft, zeigen erst eine passende Konformitätserklärung, eine vollständige Betriebsanleitung und die tatsächliche Ausführung der Maschine.

Welche Unterlagen benötige ich beim Maschinenimport?

Mindestens eine Konformitätserklärung, die sich auf die konkrete Maschine bezieht, und eine Betriebsanleitung in der erforderlichen Sprache. Je nach Maschine kommen weitere Nachweise hinzu, etwa zu sicherheitsbezogenen Steuerungen.

Was mache ich, wenn die Konformitätserklärung fehlt?

Fordern Sie sie zuerst beim Lieferanten an. Gelingt das nicht, bewerte ich, welche Unterlagen und technischen Massnahmen fehlen und welche Schritte sich daraus für Ihre Rolle ergeben.

Welche Pflichten habe ich beim Import für den Eigengebrauch?

Wer eine Maschine selbst importiert und einsetzt, kann je nach Rechtsgrundlage Pflichten eines Herstellers oder Einführers übernehmen und ist als Betreiber für den sicheren Einsatz verantwortlich. Ich kläre das für Ihren konkreten Fall.

Kann eine bereits gelieferte Maschine überprüft werden?

Ja. Ich erfasse die Ausgangslage, bewerte den Handlungsbedarf und koordiniere die erforderlichen Massnahmen.

Wann sollte ich die Prüfung beauftragen?

Am besten vor der Bestellung. Dann lassen sich Anforderungen noch in den Vertrag mit dem Lieferanten aufnehmen und Anpassungen ab Werk umsetzen.

Fachlicher Stand: Oktober 2026 · Quellen: Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 · Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Ihr Projekt besprechen

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen. Sie erhalten eine persönliche Rückmeldung mit einer ersten Einschätzung zum möglichen Vorgehen.

Projekt anfragen