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Staatlich befugter und beeideterZivilingenieur für Maschinenbau

CE & Cybersecurity

Cyber Resilience Act – betrifft er Ihr Produkt?

Der Cyber Resilience Act (Verordnung (EU) 2024/2847) stellt Anforderungen an Produkte mit digitalen Elementen. Für Maschinenbauer stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang ihre Produkte betroffen sind und wie sich die Anforderungen mit jenen der Maschinenverordnung verbinden lassen.

Typische Anlässe

  • Produkte mit Software, Firmware oder Netzwerkanbindung
  • Kundenanfragen zur CRA-Konformität
  • Planung von Entwicklungs- und Update-Prozessen

Für wen

  • Hersteller von Maschinen und Komponenten
  • Produktmanagement und Entwicklung

Leistungsumfang

  • Ersteinschätzung der Betroffenheit
  • Abgrenzung und Abstimmung zur Maschinenverordnung
  • Strukturierung der Cyber-Risikobewertung
  • Empfehlungen für das weitere Vorgehen

Ergebnisse & Unterlagen

  • Kurzbewertung zur Betroffenheit
  • Übersicht relevanter Anforderungen
  • Massnahmenplan

Für eine erste Einschätzung hilfreich

  • Produktbeschreibung mit digitalen Funktionen
  • Vertriebsmärkte
  • Bestehende Entwicklungs- und Update-Prozesse

Ich kläre die massgeblichen Anforderungen anhand Ihres Zielmarkts, Ihrer Rolle und des geplanten Inverkehrbringens und leite daraus die erforderlichen Schritte ab.

Ablauf

  1. 1

    Anliegen und Ziel klären

    Kurzes Gespräch zu Fragestellung, Umfang und Zeitrahmen.

  2. 2

    Unterlagen und Ausgangssituation erfassen

    Vorhandene Dokumente, Daten und die Situation vor Ort strukturiert aufnehmen.

  3. 3

    Planung, Untersuchung oder Schulung durchführen

    Planen, prüfen, messen und bewerten – oder Wissen praxisnah vermitteln.

  4. 4

    Ergebnisse und nächste Schritte besprechen

    Nachvollziehbare Unterlagen und klar priorisierte Massnahmen.

Häufige Fragen

Ersetzt der CRA die Maschinenverordnung?

Nein. Es handelt sich um unterschiedliche Regelwerke, die nebeneinander gelten können. Sie werden für jedes Produkt einzeln betrachtet.

Ihr Projekt besprechen

Schildern Sie kurz Ihr Anliegen. Sie erhalten eine persönliche Rückmeldung mit einer ersten Einschätzung zum möglichen Vorgehen.

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