CE & Cybersecurity
Cyber Resilience Act – betrifft er Ihr Produkt?
Der Cyber Resilience Act (Verordnung (EU) 2024/2847) stellt Anforderungen an Produkte mit digitalen Elementen. Für Maschinenbauer stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang ihre Produkte betroffen sind und wie sich die Anforderungen mit jenen der Maschinenverordnung verbinden lassen.
Typische Anlässe
- Produkte mit Software, Firmware oder Netzwerkanbindung
- Kundenanfragen zur CRA-Konformität
- Planung von Entwicklungs- und Update-Prozessen
Für wen
- Hersteller von Maschinen und Komponenten
- Produktmanagement und Entwicklung
Leistungsumfang
- Ersteinschätzung der Betroffenheit
- Abgrenzung und Abstimmung zur Maschinenverordnung
- Strukturierung der Cyber-Risikobewertung
- Empfehlungen für das weitere Vorgehen
Ergebnisse & Unterlagen
- Kurzbewertung zur Betroffenheit
- Übersicht relevanter Anforderungen
- Massnahmenplan
Für eine erste Einschätzung hilfreich
- Produktbeschreibung mit digitalen Funktionen
- Vertriebsmärkte
- Bestehende Entwicklungs- und Update-Prozesse
Ich kläre die massgeblichen Anforderungen anhand Ihres Zielmarkts, Ihrer Rolle und des geplanten Inverkehrbringens und leite daraus die erforderlichen Schritte ab.
Ablauf
- 1
Anliegen und Ziel klären
Kurzes Gespräch zu Fragestellung, Umfang und Zeitrahmen.
- 2
Unterlagen und Ausgangssituation erfassen
Vorhandene Dokumente, Daten und die Situation vor Ort strukturiert aufnehmen.
- 3
Planung, Untersuchung oder Schulung durchführen
Planen, prüfen, messen und bewerten – oder Wissen praxisnah vermitteln.
- 4
Ergebnisse und nächste Schritte besprechen
Nachvollziehbare Unterlagen und klar priorisierte Massnahmen.
Häufige Fragen
Ersetzt der CRA die Maschinenverordnung?
Nein. Es handelt sich um unterschiedliche Regelwerke, die nebeneinander gelten können. Sie werden für jedes Produkt einzeln betrachtet.
Ihr Projekt besprechen
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen. Sie erhalten eine persönliche Rückmeldung mit einer ersten Einschätzung zum möglichen Vorgehen.