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Staatlich befugter und beeideterZivilingenieur für Maschinenbau

CE & Cybersecurity

Die neue Maschinenverordnung – was sich für Ihre Produkte ändert

Die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 löst die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab. Für Hersteller bedeutet das unter anderem geänderte Anforderungen an Dokumentation, an bestimmte Produktkategorien und an den Schutz gegen Verfälschung. Ich helfe Ihnen, die Auswirkungen auf Ihr Portfolio konkret zu bewerten.

Typische Anlässe

  • Bestehende Produkte sollen auch künftig in Verkehr gebracht werden
  • Neuentwicklungen laufen bereits über den Geltungsbeginn hinaus
  • Unsicherheit, ob Produkte unter neue Kategorien fallen

Für wen

  • Maschinenhersteller
  • Hersteller von Sicherheitsbauteilen
  • Konstruktions- und Qualitätsabteilungen

Leistungsumfang

  • Gap-Analyse zwischen bestehender Dokumentation und neuen Anforderungen
  • Bewertung, ob Produkte in besondere Kategorien fallen
  • Überarbeitung der Risikobeurteilung inklusive digitaler Aspekte
  • Empfehlungen für die Anpassung von Prozessen und Dokumentation

Ergebnisse & Unterlagen

  • Gap-Analyse mit priorisierten Massnahmen
  • Aktualisierte Risikobeurteilung (nach Vereinbarung)
  • Kurzbericht für Geschäftsleitung

Für eine erste Einschätzung hilfreich

  • Produktübersicht
  • Bestehende Konformitätsdokumentation
  • Geplante Produkteinführungen

Ich kläre die massgeblichen Anforderungen anhand Ihres Zielmarkts, Ihrer Rolle und des geplanten Inverkehrbringens und leite daraus die erforderlichen Schritte ab.

Ablauf

  1. 1

    Anliegen und Ziel klären

    Kurzes Gespräch zu Fragestellung, Umfang und Zeitrahmen.

  2. 2

    Unterlagen und Ausgangssituation erfassen

    Vorhandene Dokumente, Daten und die Situation vor Ort strukturiert aufnehmen.

  3. 3

    Planung, Untersuchung oder Schulung durchführen

    Planen, prüfen, messen und bewerten – oder Wissen praxisnah vermitteln.

  4. 4

    Ergebnisse und nächste Schritte besprechen

    Nachvollziehbare Unterlagen und klar priorisierte Massnahmen.

Häufige Fragen

Ist die Maschinenverordnung dasselbe wie der Cyber Resilience Act?

Nein. Es sind eigenständige Rechtsakte mit unterschiedlichem Anwendungsbereich. Beide können für dasselbe Produkt relevant sein und werden daher abgestimmt, aber getrennt bewertet.

Ab wann gilt die Maschinenverordnung?

In der EU gilt sie grundsätzlich ab dem 20. Januar 2027 für Maschinen, die ab diesem Tag in Verkehr gebracht werden; einzelne Bestimmungen gelten früher (Artikel 54). Maschinen, die bereits rechtmässig in Verkehr gebracht wurden, müssen nicht allein deshalb nachgerüstet werden – bei wesentlichen Veränderungen ist neu zu bewerten. Für Liechtenstein ist die Übernahme ins EWR-Recht massgeblich, für Lieferungen aus der Schweiz der Zielmarkt der Maschine.

Fachlicher Stand: Oktober 2026 · Quellen: Maschinenverordnung (EU) 2023/1230

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