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Staatlich befugter und beeideterZivilingenieur für Maschinenbau

CE & Cybersecurity

Maschinenexport: Sicherheitsanforderungen Ihrer Zielmärkte

Ich berate Maschinenhersteller zu den technischen Sicherheitsanforderungen ihrer Zielmärkte, zeige Unterschiede zur europäischen CE-Konformität auf und unterstütze bei Konstruktion, Komponentenauswahl, Dokumentation und der Koordination erforderlicher Prüfungen. Massgeblich ist dabei der Zielmarkt der Maschine, nicht der Unternehmensstandort: Ein Schweizer Hersteller kann für seine EU-Lieferung CE-Anforderungen und für seine USA-Lieferung andere Anforderungen erfüllen müssen.

Exportprojekt besprechen

Typische Anlässe

  • Erster Export in einen neuen Markt
  • Kunde verlangt Nachweise nach US- oder anderen Standards
  • Eine Maschinenplattform soll mehrere Märkte bedienen
  • Komponentenauswahl für weltweite Lieferungen

Für wen

  • Maschinenhersteller in Liechtenstein und der Schweiz
  • Sondermaschinenbauer mit Exportanteil
  • Konstruktion und Produktmanagement

Leistungsumfang

  • Zielmärkte und Anforderungen je Markt strukturieren
  • Unterschiede zur CE-Konformität aufzeigen
  • Konstruktion und Komponentenauswahl abstimmen
  • Dokumentation für mehrere Märkte planen
  • Spezialisierte Partner projektbezogen einbinden

Ergebnisse & Unterlagen

  • Anforderungsübersicht je Zielmarkt
  • Abweichungsliste gegenüber der CE-Ausführung
  • Massnahmen- und Prüfplan

Für eine erste Einschätzung hilfreich

  • Maschinenbeschreibung
  • Geplante Zielmärkte
  • Vorhandene CE-Dokumentation

Ablauf

  1. 1

    Anliegen und Ziel klären

    Kurzes Gespräch zu Fragestellung, Umfang und Zeitrahmen.

  2. 2

    Unterlagen und Ausgangssituation erfassen

    Vorhandene Dokumente, Daten und die Situation vor Ort strukturiert aufnehmen.

  3. 3

    Planung, Untersuchung oder Schulung durchführen

    Planen, prüfen, messen und bewerten – oder Wissen praxisnah vermitteln.

  4. 4

    Ergebnisse und nächste Schritte besprechen

    Nachvollziehbare Unterlagen und klar priorisierte Massnahmen.

Häufige Fragen

Beraten Sie zu allen Ländern?

Ich berate weltweit zu technischen Sicherheitsanforderungen und binde für länderspezifische Zulassungen spezialisierte Partner projektbezogen ein. So erhalten Sie einen Ansprechpartner für das ganze Projekt.

Gilt die EU-Maschinenverordnung für Schweizer Hersteller?

Nicht wegen des Firmensitzes. Sie wird relevant, wenn die Maschine in der EU oder im EWR in Verkehr gebracht wird.

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Schildern Sie kurz Ihr Anliegen. Sie erhalten eine persönliche Rückmeldung mit einer ersten Einschätzung zum möglichen Vorgehen.

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