CE & Cybersecurity
Maschinenexport: Sicherheitsanforderungen Ihrer Zielmärkte
Ich berate Maschinenhersteller zu den technischen Sicherheitsanforderungen ihrer Zielmärkte, zeige Unterschiede zur europäischen CE-Konformität auf und unterstütze bei Konstruktion, Komponentenauswahl, Dokumentation und der Koordination erforderlicher Prüfungen. Massgeblich ist dabei der Zielmarkt der Maschine, nicht der Unternehmensstandort: Ein Schweizer Hersteller kann für seine EU-Lieferung CE-Anforderungen und für seine USA-Lieferung andere Anforderungen erfüllen müssen.
Exportprojekt besprechenTypische Anlässe
- Erster Export in einen neuen Markt
- Kunde verlangt Nachweise nach US- oder anderen Standards
- Eine Maschinenplattform soll mehrere Märkte bedienen
- Komponentenauswahl für weltweite Lieferungen
Für wen
- Maschinenhersteller in Liechtenstein und der Schweiz
- Sondermaschinenbauer mit Exportanteil
- Konstruktion und Produktmanagement
Leistungsumfang
- Zielmärkte und Anforderungen je Markt strukturieren
- Unterschiede zur CE-Konformität aufzeigen
- Konstruktion und Komponentenauswahl abstimmen
- Dokumentation für mehrere Märkte planen
- Spezialisierte Partner projektbezogen einbinden
Ergebnisse & Unterlagen
- Anforderungsübersicht je Zielmarkt
- Abweichungsliste gegenüber der CE-Ausführung
- Massnahmen- und Prüfplan
Für eine erste Einschätzung hilfreich
- Maschinenbeschreibung
- Geplante Zielmärkte
- Vorhandene CE-Dokumentation
Ablauf
- 1
Anliegen und Ziel klären
Kurzes Gespräch zu Fragestellung, Umfang und Zeitrahmen.
- 2
Unterlagen und Ausgangssituation erfassen
Vorhandene Dokumente, Daten und die Situation vor Ort strukturiert aufnehmen.
- 3
Planung, Untersuchung oder Schulung durchführen
Planen, prüfen, messen und bewerten – oder Wissen praxisnah vermitteln.
- 4
Ergebnisse und nächste Schritte besprechen
Nachvollziehbare Unterlagen und klar priorisierte Massnahmen.
Häufige Fragen
Beraten Sie zu allen Ländern?
Ich berate weltweit zu technischen Sicherheitsanforderungen und binde für länderspezifische Zulassungen spezialisierte Partner projektbezogen ein. So erhalten Sie einen Ansprechpartner für das ganze Projekt.
Gilt die EU-Maschinenverordnung für Schweizer Hersteller?
Nicht wegen des Firmensitzes. Sie wird relevant, wenn die Maschine in der EU oder im EWR in Verkehr gebracht wird.
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Ihr Projekt besprechen
Schildern Sie kurz Ihr Anliegen. Sie erhalten eine persönliche Rückmeldung mit einer ersten Einschätzung zum möglichen Vorgehen.